Analyse
Daten prüfen.
Möglichkeiten kennen.
- Datenkopie anfordern, falls nötig
- Anwaltliche Analyse und Maßnahmenplan
- Korrekturaufforderung bei Fehlern
- Deckungsanfrage bei Rechtsschutz
STRATUM LEGAL · SCHUFA KLAR
Score zu niedrig? Eintrag falsch?
Wir prüfen Ihre Daten. Zeigen Ihre Möglichkeiten.
Und werden auf Wunsch für Sie tätig.
Anwaltlich prüfen. Klar entscheiden. Gezielt handeln.
DREI PAKETE. KLARE PREISE.
Daten prüfen.
Möglichkeiten kennen.
Alles aus der Analyse.
Plus außergerichtliche Maßnahmen.
Alle Leistungen.
Keine Begrenzung der Eintragszahl.
Alle Preise sind einmalige Gesamtpreise inklusive 19 % Umsatzsteuer. *Erfahrungswerte ab Mandatsannahme und Bezahlung, abhängig von Datenverfügbarkeit, Eintragszahl und Antwortzeiten. Keine Löschungs- oder Score-Garantie. Gerichtsverfahren sind nicht enthalten.
Personen, zu denen die SCHUFA
bonitätsrelevante Daten speichert.1
der Personen in Deutschland haben laut
SCHUFA offene Zahlungsstörungen.2
fließen in den neuen SCHUFA-Score ein.
Ältere Scores werden weiterhin genutzt.2,3
WAS HINTER DEM SCORE STECKT
Kredit. Mobilfunk. Kauf auf Rechnung. Ihr Score kann mitentscheiden. Wir schauen auf die Daten dahinter.
Er schätzt anhand gespeicherter Daten das Risiko künftiger Zahlungsausfälle. Er ist kein vollständiges Bild Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Anbieter können weitere Informationen in ihre Entscheidung einbeziehen.
Der seit März 2026 eingeführte Score verwendet 100 bis 999 Punkte und zwölf Kriterien. Während der Umstellung können auch ältere Branchen-Scores maßgeblich sein. Wir prüfen deshalb, welcher Datensatz und welche Bewertung Ihren Fall betreffen.
Falsche Angaben, nicht aktualisierte Vertragsdaten oder unzulässig gespeicherte Einträge können Anlass für eine Berichtigung oder Löschung sein. Ein niedriger Score allein beweist jedoch keinen Fehler.
KOMMT IHNEN DAS BEKANNT VOR?
Sie möchten verstehen, ob ein SCHUFA-Score ausschlaggebend war und welche Daten ihn beeinflussen.
Eine Forderung, ein Vertrag oder eine Anfrage passt nicht zu Ihrer tatsächlichen Situation.
Sie wünschen eine nachvollziehbare Einordnung und einen konkreten Plan statt allgemeiner Tipps.
Die Zahlen oben beschreiben Reichweite und Zahlungsstörungen. Sie sind keine Statistik über fehlerhafte SCHUFA-Daten oder rechtswidriges Scoring.
PAKET 1 · SCHUFA-ANALYSE
Wir prüfen Ihren individuellen Fall und übersetzen den Datensatz in verständliche nächste Schritte.
Voraussichtliche Dauer: 1–3 Wochen
Ab Mandatsannahme und Bezahlung, abhängig davon, ob Ihre SCHUFA-Daten bereits vorliegen oder noch angefordert werden müssen.
Keine Garantie einer bestimmten Score-Erhöhung, Löschung oder Deckungszusage. Weitere außergerichtliche Vertretung oder Gerichtsverfahren sind nicht Bestandteil des Pakets und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Falls Sie noch keine Datenkopie haben, fordern wir sie im Rahmen des Mandats an. Die Datenkopie selbst ist bei der SCHUFA grundsätzlich kostenlos erhältlich.
Wir prüfen gespeicherte Informationen, auffällige Einträge und die nachvollziehbaren Grundlagen Ihrer Bewertung.
Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung dazu, welche Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind und welche Möglichkeiten zur Verbesserung bestehen.
Ergibt die Prüfung konkrete Fehler oder rechtliche Beanstandungen, richten wir eine begründete Korrekturaufforderung an die SCHUFA.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wir eine Deckungsanfrage. Ob Kosten übernommen werden, hängt vom Vertrag und der Entscheidung des Versicherers ab.
PAKET 2 · BIS ZU DREI NEGATIVE EINTRÄGE
Sie kennen bereits bis zu drei negative SCHUFA-Einträge? Dieses Paket enthält die gesamte SCHUFA-Analyse und zusätzlich die außergerichtlichen Bemühungen um deren Löschung.
Erfahrungswert: 1–3 Monate
Ab Mandatsannahme und Bezahlung. Die Dauer hängt davon ab, ob die Daten vorliegen, wie schnell SCHUFA und meldende Unternehmen antworten und ob ein Ombudsmannverfahren erforderlich ist. Einzelne Fälle können länger dauern.
Wir prüfen die Rechtslage und verfolgen begründete Löschungsansprüche. Eine Löschung ist nicht garantiert. Gerichtsverfahren und die Bearbeitung weiterer Einträge sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Datenanforderung, anwaltliche Analyse, schriftlicher Maßnahmenplan, begründete Korrekturaufforderung an die SCHUFA und eine Deckungsanfrage bei bestehender Rechtsschutzversicherung.
Wir fordern die zur Prüfung der bis zu drei bekannten negativen Einträge erforderlichen Daten an, soweit diese noch nicht vorliegen.
Wir wenden uns mit einem anwaltlichen Schreiben an die Unternehmen, die die Einträge gemeldet haben, und fordern bei rechtlich begründbaren Beanstandungen unter Darstellung der Rechtslage die Löschung beziehungsweise deren Veranlassung bei der SCHUFA.
Wir werten die Antworten aus und betreiben die erforderliche außergerichtliche Korrespondenz zu den bis zu drei beauftragten Einträgen.
Wenn es für die Durchsetzung sinnvoll und erforderlich ist und eine zuständige Stelle zur Verfügung steht, leiten wir ein Ombudsmannverfahren ein und begleiten es. Nicht für jedes meldende Unternehmen existiert ein zugängliches Ombudsmannverfahren.
PAKET 3 · MEHR ALS DREI NEGATIVE EINTRÄGE
Wenn Ihnen mehr als drei negative Einträge bekannt sind, prüfen wir Ihren SCHUFA-Datensatz und betreiben die außergerichtlichen Löschungsbemühungen ohne Begrenzung der Anzahl der Einträge.
Erfahrungswert: 3–5 Monate
Ab Mandatsannahme und Bezahlung. Die Dauer hängt insbesondere von der Zahl der Einträge, der Verfügbarkeit der Daten, den Antwortzeiten und gegebenenfalls erforderlichen Ombudsmannverfahren ab. Einzelne Fälle können länger dauern.
Keine zahlenmäßige Begrenzung der bearbeiteten Einträge im SCHUFA-Datensatz. Wir verfolgen rechtlich begründbare Löschungsansprüche; eine Löschung ist nicht garantiert. Gerichtsverfahren sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
SCHUFA-Daten anfordern, Datensatz anwaltlich analysieren, schriftliche Handlungsempfehlungen geben, bei begründeten Beanstandungen die SCHUFA zur Korrektur auffordern und bei bestehender Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage stellen.
Wir prüfen die Einträge in Ihrem SCHUFA-Datensatz und fordern die dafür erforderlichen Daten an, soweit sie noch nicht vorliegen.
Bei rechtlich begründbaren Beanstandungen schreiben wir die meldenden Unternehmen mit Anwaltsbrief unter Darstellung der Rechtslage an und verlangen die Löschung beziehungsweise deren Veranlassung bei der SCHUFA.
Wir werten die Antworten aus und führen die erforderliche außergerichtliche Korrespondenz zu den beauftragten Einträgen — ohne Begrenzung auf drei Einträge.
Soweit sinnvoll und erforderlich und sofern eine zuständige Stelle zur Verfügung steht, leiten wir Ombudsmannverfahren ein und begleiten diese. Auch hier gilt keine zahlenmäßige Begrenzung der Einträge.
SO GEHT ES WEITER
Sie geben Kontaktdaten und Ihr Anliegen an. Sie wählen die Analyse für 300 Euro, Löschungsbemühungen für bis zu drei Einträge für 500 Euro oder das unbegrenzte Paket für 750 Euro. Alle Preise inklusive Umsatzsteuer.
Nach Mandatsannahme und Bezahlung prüfen wir Ihre Unterlagen oder fordern die fehlende Datenkopie an.
Sie erhalten Ihre Einschätzung. Bei begründeten Beanstandungen fordern wir die SCHUFA zur Korrektur auf.
IHRE SCHUFA-PRÜFUNG
Bereiten Sie hier Ihren Auftrag vor. Eine vorhandene Datenkopie ist keine Voraussetzung.
Dieses Formular übermittelt keine Daten und löst kein Mandat oder eine Zahlung aus. Stripe und die verbindlichen Vertragsunterlagen werden vor der Freischaltung ergänzt.
IHRE KANZLEI · STRATUM LEGAL
Fachanwaltliche Kompetenz im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mediatorin. Vize-Präsidentin der DSW und Landesgeschäftsführerin in Bayern.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hauptversammlungssprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Hauptversammlungssprecherin der DSW.
GUT ZU WISSEN
Nein. Ob eine Verbesserung möglich ist, hängt von Ihren Daten und dem angewendeten Score-Verfahren ab. Wir schulden eine sorgfältige anwaltliche Prüfung und die vereinbarten Tätigkeiten, keinen bestimmten Score oder Erfolg.
Ja. Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist grundsätzlich kostenlos direkt bei der SCHUFA erhältlich. Die Paketpreise vergüten unsere anwaltliche Tätigkeit, nicht den Zugang zu Ihren Daten.
Sie erhalten trotzdem eine individuelle Einschätzung und Empfehlungen. Eine Korrekturaufforderung erfolgt, wenn die Prüfung konkrete tatsächliche oder rechtliche Beanstandungen ergibt.
Die Analyse für 300 Euro eignet sich, wenn Sie Ihren Datensatz verstehen und Handlungsmöglichkeiten klären möchten. Bei bis zu drei bekannten negativen Einträgen bietet das Paket für 500 Euro zusätzlich außergerichtliche Löschungsbemühungen. Bei mehr als drei bekannten negativen Einträgen ist das Paket für 750 Euro vorgesehen; es umfasst dieselben Maßnahmen ohne zahlenmäßige Begrenzung der Einträge im SCHUFA-Datensatz.
Eine Kostenübernahme ist nicht zugesichert. Wir stellen bei bestehender Versicherung eine Deckungsanfrage. Ohne Zusage bleibt das vereinbarte Honorar grundsätzlich von Ihnen zu tragen; eine Selbstbeteiligung kann hinzukommen bzw. Ihre Erstattung mindern.
Für die SCHUFA-Analyse rechnen wir je nach Verfügbarkeit der Daten mit 1–3 Wochen. Beim Löschungspaket beträgt der Erfahrungswert 1–3 Monate. Für das unbegrenzte Paket beträgt der Erfahrungswert 3–5 Monate, insbesondere abhängig von der Zahl der Einträge. Diese Zeiträume beginnen mit Mandatsannahme und Bezahlung und sind keine verbindlichen Erledigungsfristen. Antwortzeiten und ein gegebenenfalls erforderliches Ombudsmannverfahren können zu einer längeren Dauer führen.
Das Analysepaket für 300 Euro umfasst die Prüfung und bei begründeten Beanstandungen eine Korrekturaufforderung an die SCHUFA. Das Löschungspaket für 500 Euro umfasst zusätzlich die außergerichtlichen Löschungsbemühungen für bis zu drei bekannte negative Einträge, einschließlich der Anschreiben an meldende Unternehmen und, soweit erforderlich und verfügbar, eines Ombudsmannverfahrens. Das Paket für 750 Euro umfasst alle Leistungen der ersten beiden Pakete ohne zahlenmäßige Begrenzung der Einträge im SCHUFA-Datensatz. Gerichtsverfahren sind in keinem der Pakete enthalten.
Stand: 4. Oktober 2026. Quellen: 1 · SCHUFA: gespeicherte Daten · 2 · Neuer Score, Kriterien und Verteilung · 3 · Nutzung verschiedener Scores · Verbraucherzentrale: Auskunft und Korrektur.
Ein unabhängiges anwaltliches Angebot von stratum legal. Keine Verbindung zur SCHUFA Holding AG.